Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen
I. Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für Catering-Leistungen der Gesellschaft PAPIGO, vertreten durch die Gesellschafter Sasa Cvijanovic und Carmelo Di Maggio, handelnd als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), nachfolgend "PAPIGO" genannt, die vom Kunden (im Folgenden Veranstalter genannt) beauftragt werden.
b. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von PAPIGO.
c. Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Der Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor Wirksamwerden der Änderungen erteilen.
II. Vertragsparteien, -abschluss und -haftung
a. Der Catering-Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter das Angebot von PAPIGO schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt und diese Bestätigung von PAPIGO schriftlich (auch per E-Mail) rückbestätigt wurde.
b. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an. Bei Privatkunden liegen die AGB dem Angebot bei.
III. Warenangebot
a. Das Produkt- und Dienstleistungsangebot von PAPIGO kann sich saisonbedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht verfügbar sein, behält sich PAPIGO einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
b. Alle Angebotsteile sind Vorschläge. PAPIGO geht gerne auf Anpassungswünsche des Veranstalters ein.
IV. Leistungen, Preise, Zahlung
a. PAPIGO verpflichtet sich, vertraglich vereinbarte Leistungen zu erbringen.
b. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Zahlung vereinbarter Preise, einschließlich Leistungen und Auslagen von PAPIGO an Dritte.
c. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
d. Vereinbarte Bruttopreise für Privatkunden enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
e. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zusendung erfolgt per E-Mail oder postalisch. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
f. PAPIGO kann jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen, deren Höhe und Zahlungstermine schriftlich vereinbart werden.
g. Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters kann PAPIGO Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10% verlangen oder Leistungen verweigern.
h. Änderungen der Rechnungsanschrift sind PAPIGO rechtzeitig mitzuteilen. Verzugsfolgen trägt der Veranstalter.
V. Angebote, Optionen und freie Termine
a. Angebote von PAPIGO sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend. Optionen auf Termine verfallen danach automatisch.
b. Mitgeteilte freie Termine stellen keine Garantie für deren dauerhafte Verfügbarkeit dar.
c. Der Einsatz spezifischer Food Trucks oder Trailer ist nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung verbindlich.
VI. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
a. Der Veranstalter gibt bei Auftragserteilung die voraussichtliche Teilnehmerzahl an.
b. Änderungen der Teilnehmerzahl sind PAPIGO schriftlich mitzuteilen.
c. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder Veranstaltungsdauer sind bis spätestens sieben Werktage vorher möglich. Kurzfristige Änderungen versucht PAPIGO umzusetzen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
d. Veranstaltungsabläufe sind PAPIGO spätestens fünf Werktage vorher mitzuteilen. Verschiebungen verursachen zusätzliche Kosten, sofern PAPIGO diese nicht verursacht hat.
VII. Rücktritt und Stornierung
a. Rücktritt aus wichtigem Grund ist möglich nach schriftlicher Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf.
b. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind erst mit schriftlicher Bestätigung von PAPIGO gültig. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
- Bis 8 Wochen vorher: kostenfrei
- Bis 4 Wochen vorher: 50 % der Gesamtsumme
- Bis 2 Wochen vorher: 75 % der Gesamtsumme
- Danach: 100 % der Gesamtsumme
- Speziell zugekaufte Waren werden vollständig berechnet.
c. PAPIGO kann bei höherer Gewalt oder Gefährdung von Mitarbeitern oder Ansehen zurücktreten, ohne Schadensersatzpflicht gegenüber dem Veranstalter.
VIII. Termine, Lieferung
a. Liefertermine sind verbindlich, vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt. Verzögerungen hierdurch begründen keine Schadensersatzansprüche.
b. Besonderheiten des Lieferorts sind rechtzeitig mitzuteilen. Mehraufwand wird ggf. berechnet.
c. Genehmigungen und Parkausweise sind vom Veranstalter zu besorgen.
IX. Transport und Equipment
Der Veranstalter haftet vollständig für Verlust oder Beschädigung von Equipment bis zur Rücknahme durch PAPIGO.
X. Mängel und Gewährleistung
a. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung, schriftlich gemeldet werden.
b. PAPIGO hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei unwesentlichen Mängeln besteht nur Recht auf Preisminderung.
c. PAPIGO haftet nicht für unsachgemäßen Umgang durch den Veranstalter.
XI. Haftung von PAPIGO
a. PAPIGO haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
b. PAPIGO haftet ausdrücklich nicht für Schäden an vom Veranstalter oder Gästen mitgebrachten Lebensmitteln.
XII. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für Schäden durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte vollständig. PAPIGO haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Veranstalters.
XIII. Datenschutz
PAPIGO verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Eine Weitergabe erfolgt nicht ohne Zustimmung.
XIV. Schlussbestimmungen
a. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
b. Für Kaufleute ist Erfüllungs- und Zahlungsort Sitz von PAPIGO.
c. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist Darmstadt. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
d. Es gilt deutsches Recht.
e. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.